§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Biopract ABT GmbH – im folgenden Biopract ABT genannt - mit ihrem Vertragspartner – im folgenden „Kunde“ genannt-. Kunden können ausschließlich Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB sein. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

§ 2 Vertragsgegenstand und -abschluss

Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Enzymprodukten, Zuschlagsstoffen und Produkten aus dem Produktportfolio sowie Nebenleistungen der Biopract ABT. Der Vertrag kommt zustande mit einer Annahme eines Angebotes der Biopract ABT per Handschlag, Telefon, Post, Fax oder Email.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste bzw. dem kundenspezifischem Angebot zu entnehmen und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Kosten für Lieferung und Verpackung sind, wenn nicht gesondert ausgewiesen, in den Preisen enthalten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind sämtliche Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele steht der Biopract ABT ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Weiterhin wird eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 EUR erhoben, wenn fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnschreiben erforderlich werden.

§ 5 Widerrufsrecht

Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

§ 6 Gefahrenübergang bei Versendung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald Biopract ABT die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Kunde die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls Biopract ABT einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Lieferungen bzw. Leistungen von Biopract ABT dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Biopract ABT unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Zugriff Dritter erfolgt oder unmittelbar bevorsteht. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist Biopract ABT berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten gegenständlichen Waren aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen, sowie dem Kunden die eingeräumten Nutzungsrechte an geistigem Eigentum zu entziehen. Der Anspruch auf Zahlung der Kosten für Transport und Versicherung bleibt in diesem Fall bestehen. Biopract ist berechtigt, Kosten für den Rücktransport in Rechnung zu stellen.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Biopract ABT gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von Biopract ABT einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die Biopract ABT die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist der Biopract ABT stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, sowie aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Biopract ABT gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Biopract ABT bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 9 Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 10 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 11 Höhere Gewalt

Erklärung: Höhere Gewalt („force majeure“) sind im nationalen und internationalen Handel unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren (z. B. Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Blockaden, Kriege, Bürgerkriege, Unruhen, Revolutionen, Streiks, Embargos, Beschlagnahme von Schiffen, Piraterie und auch Rechtsregeln seitens der Regierungen in den Staaten, in denen die Hersteller, Lieferanten und Kunden ihren Sitz haben, usw.). Durch die „Force-Majeure-Klausel“ muss in betroffenen Handelsverträgen ausdrücklich betont werden, dass in Fällen höherer Gewalt Inanspruchnahmen aus Verpflichtungen entfallen.

Daher wird Folgendes vereinbart: Höhere Gewalt wird durch die ISF Rules, Section XXIV, Force Majeure, geregelt. Die Höhere-Gewalt-Klausel der internationalen Handelskammer (ICC), die bei Biopract ABT auf Anfrage des Kunden erhältlich ist, wird hiermit in den Vertrag eingeschlossen. Biopract ABT soll jedoch unter allen Umständen bei Leistungsverzögerungen oder –ausfällen, Arbeitsunruhen, Streiks und Ausschlüssen sowie bei Lieferverzögerungen oder -ausfällen seitens Biopract ABT oder seiner Zulieferer befreit sein. Biopract ABT wird sich in jedem Fall bemühen, Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Biopract ABT hat das Recht, bestellte Komponenten durch gleichartige Komponenten zu ersetzen, vorausgesetzt jedoch, dass mit den Ersatz-Produkten die Funktionalität des ursprünglichen Produktes aufrechterhalten werden kann.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die der übrigen vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.

Nutzen Sie unseren Service! Wir erarbeiten mit Ihnen die passende Anwendungsempfehlung für Ihre Biogasanlage. +49(0)30 - 6670-2056 Schreiben Sie uns

Biopract ABT

Alle Enzymprodukte der Biopract ABT können Sie über die Vertriebszentrale in Berlin oder über das Büro West beziehen. Wenn Sie Fragen zu unseren Produkten haben, oder eine individuelle Beratung zur Optimierung Ihrer Biogasanlage wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Erforscht und entwickelt werden alle Enzymprodukte für den Biogasprozess von der Biopract GmbH. Der Spezialist verfügt über mehr als 25jährige Kompetenz und wissenschaftliche Expertise in der Entwicklung und Anwendung von technischen Enzymen für Industrie und Landwirtschaft.